Erwägungsgrund 25 32008R0889
Geografisch und strukturell bedingte Unterschiede bei der landwirtschaftlichen Erzeugung und klimatische Zwänge können die Entwicklung der ökologischen/biologischen Produktion in bestimmten Regionen behindern; daher sollte, was Stallungs- und Anlagenmerkmale anbelangt, von bestimmten Praktiken abgewichen werden können. So sollte das Anbinden von Tieren unter genau festgelegten Bedingungen in Betrieben, die aufgrund ihrer geografischen Lage und struktureller Zwänge, vor allem in Berggebieten, klein sind, gestattet werden, allerdings nur, wenn es nicht möglich ist, Rinder in Gruppen zu halten, die ihren Verhaltensbedürfnissen angemessen sind.