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Geografisch und strukturell bedingte Unterschiede bei der landwirtschaftlichen Erzeugung und klimatische Zwänge können die Entwicklung der ökologischen/biologischen Produktion in bestimmten Regionen behindern; daher sollte, was Stallungs- und Anlagenmerkmale anbelangt, von bestimmten Praktiken abgewichen werden können. So sollte das Anbinden von Tieren unter genau festgelegten Bedingungen in Betrieben, die aufgrund ihrer geografischen Lage und struktureller Zwänge, vor allem in Berggebieten, klein sind, gestattet werden, allerdings nur, wenn es nicht möglich ist, Rinder in Gruppen zu halten, die ihren Verhaltensbedürfnissen angemessen sind.
Soweit die Bestimmungen gemäß Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Anwendung finden, können die zuständigen Behörden genehmigen,…
Die zuständige Behörde kann genehmigen, dass Betriebe, die mit Agrarforschung oder Ausbildungsmaßnahmen befasst sind, ökologische/biologische und…
In der Anwendung der Produktionsvorschriften ist eine gewisse Flexibilität angezeigt, um eine Anpassung der ökologischen/biologischen Standards und…
Nach dem ganzheitlichen Ansatz des ökologischen Landbaus/der biologischen Landwirtschaft muss die Tierproduktion an die Fläche, auf die der angefallene Dung…
Unternehmer können unter bestimmten Umständen Schwierigkeiten haben, aus einem reduzierten Genpool ökologische/biologische Zuchttiere zu beziehen, was die…
Da es für die Landwirte unter bestimmten Umständen schwierig sein kann, ökologisch/biologisch erzeugte Tiere und Futtermittel zu beschaffen, sollte es gestattet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.