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Die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2009 durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 aufgehoben. Viele ihrer Bestimmungen sollten nach entsprechender Anpassung jedoch weiterhin Anwendung finden und folglich in die vorliegende Verordnung übernommen werden. Der Klarheit halber empfiehlt es sich, eine Entsprechungstabelle für die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung aufzustellen.
Die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 wird zum 1. Januar 2009 aufgehoben.
Die Richtlinie 91/155/EWG wird aufgehoben.Die Richtlinien 93/105/EG und 2000/21/EG sowie die Verordnungen (EWG) Nr. 793/93 und (EG) Nr. 1488/94 werden mit…
Die Richtlinie 69/169/EWG wird mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2008 aufgehoben und durch die vorliegende Richtlinie ersetzt. Verweisungen auf die aufgehobene…
Aufhebung Die Verordnung (EWG) Nr. 339/93 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2010 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf…
Die Richtlinie 91/628/EWG und die Verordnung (EG) Nr. 411/98 werden mit Wirkung vom 5. Januar 2007 aufgehoben. Verweise auf die aufgehobene Richtlinie und die…
Die Verordnung (EG) Nr. 479/2008 wird vorbehaltlich des Absatzes 2 aufgehoben. Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.