Art. 28 32004R0595
Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 wird aufgehoben.Sie gilt jedoch weiterhin für den Zeitraum 2003/04 und erforderlichenfalls frühere Zeiträume, sofern in der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 nichts anderes vorgesehen ist.Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang III enthaltenen Übereinstimmungstabelle zu lesen.