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Unternehmer können unter bestimmten Umständen Schwierigkeiten haben, aus einem reduzierten Genpool ökologische/biologische Zuchttiere zu beziehen, was die Entwicklung des Sektors behindert. Daher sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, zu Zuchtzwecken eine begrenzte Anzahl nichtökologischer/nichtbiologischer Tiere in einen Haltungsbetrieb einzustellen.
Gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und vorbehaltlich der Bedingungen gemäß den Absätzen 2 bis 5 dieses Artikels…
Nichtökologische/nichtbiologische Tiere dürfen sich im Betrieb befinden, sofern sie in Einheiten aufgezogen werden, deren Gebäude und Parzellen deutlich von den…
Da es für die Landwirte unter bestimmten Umständen schwierig sein kann, ökologisch/biologisch erzeugte Tiere und Futtermittel zu beschaffen, sollte es gestattet…
Das System der ökologischen/biologischen tierischen Erzeugung sollte anstreben, die Produktionszyklen der verschiedenen Tierarten mit ökologisch/biologisch…
Geografisch und strukturell bedingte Unterschiede bei der landwirtschaftlichen Erzeugung und klimatische Zwänge können die Entwicklung der…
Um die Entwicklung der noch jungen ökologischen/biologischen Tierhaltung zu fördern, waren im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 gewisse befristete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.