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Damit gewährleistet ist, dass Fischmehl nur für junge Wiederkäuer zugelassen wird, sollte seine Verwendung darüber hinaus auf die Herstellung von Milchaustauschfuttermitteln beschränkt werden, die in trockener Form gehandelt und nach Auflösung in einer bestimmten Menge Flüssigkeit an junge Wiederkäuer als Ergänzung oder Ersatz für postkolostrale Milch vor Ende des Absetzens verfüttert werden. Außerdem sollten strenge Durchführungsvorschriften für Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung und Beförderung von Milchaustauschfuttermitteln, die Fischmehl enthalten und für solche Tiere bestimmt sind, eingeführt werden.
Stehen die in Absatz 1 genannten Futtermittel nicht zur Verfügung, darf während eines Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2014 auch Fischmehl und Fischöl…
Unter Berücksichtigung der Bedingungen für eine Bewertung der Kontrollaspekte gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird das mögliche Risiko…
Am 19. März 2008 wurde ein Bericht der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher abgeschlossen, der mit Unterstützung einer Reihe von Sachverständigen…
Aus Gründen der Klarheit und der Kohärenz sollten die gleichen Vorschriften für die Kennzeichnung auf dem Begleitpapier von Fischmehl enthaltenden…
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird wie folgt geändert: 1. Teil II wird wie folgt geändert: a) Unter Punkt A wird folgender Buchstabe e angefügt:…
„Milchaustausch-Futtermittel“ Mischfuttermittel, das in trockener Form oder nach Auflösung in einer bestimmten Flüssigkeitsmenge jungen Tieren in Ergänzung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.