Erwägungsgrund 4 32008R0957
Da der Zeitraum für die Einreichung der Anträge für den nächsten Teilzeitraum am 1. Oktober 2008 beginnen sollte, muss die vorliegende Verordnung ab diesem Datum gelten.
Da der Zeitraum für die Einreichung der Anträge für den nächsten Teilzeitraum am 1. Oktober 2008 beginnen sollte, muss die vorliegende Verordnung ab diesem Datum gelten.