Erwägungsgrund 4 32008R1064VERORDNUNG (EG) Nr. 1064/2008 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 957/2008 zur Abweichung für den Kontingentszeitraum 2008/09 von der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 zur Eröffnung und Verwaltung von gemeinschaftlichen Zollkontingenten für Geflügelfleisch mit Ursprung in Brasilien, Thailand und sonstigen Drittländern
Da der Zeitraum für die Einreichung der Anträge für den nächsten Teilzeitraum am 1. November 2008 beginnen sollte, muss die vorliegende Verordnung ab dem 1.…
Erwägungsgrund 4 32010R0621VERORDNUNG (EU) Nr. 621/2010 DES RATES vom 3. Juni 2010 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen
Diese Verordnung sollte am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und ab dem 9. Oktober 2009 gelten —
Erwägungsgrund 4 32005R1497VERORDNUNG (EG) Nr. 1497/2005 DER KOMMISSION vom 15. September 2005 zur Berichtigung des Beschlusses 2005/430/EG, Euratom des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits
Da die jährlichen Anwendungszeiträume der Zugeständnisse am 1. Juli beginnen, ist vorzusehen, dass die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2005 gilt.
Erwägungsgrund 3 32007R0435VERORDNUNG (EG) Nr. 435/2007 DER KOMMISSION vom 20. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes in bestimmten Mitgliedstaaten
Da die derzeitige Frist am 31. März 2007 abläuft, ist vorzusehen, dass die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. April 2007 gilt.
Erwägungsgrund 5 32007R0981VERORDNUNG (EG) Nr. 981/2007 DER KOMMISSION vom 21. August 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1489/2006 zur Festsetzung des bei der Berechnung der Finanzierungskosten für Interventionen in Form von Ankauf, Lagerung und Absatz der Lagerbestände anzuwendenden Zinssatzes für das Rechnungsjahr 2007 des EGFL
Da die Verordnung (EG) Nr. 734/2007 seit dem 1. Oktober 2006 gilt, sollte die vorliegende Verordnung ab demselben Zeitpunkt gelten.
§ 2 BAföGZustV 2004Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland
Diese Verordnung gilt bei Entscheidungen über Bewilligungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit…