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Um die gegenwärtige Fragmentierung des Binnenmarktes zu beheben, ist es erforderlich, die geltenden Vorschriften zu harmonisieren und gleichzeitig Tierschutzaspekte zu berücksichtigen. Um Hindernisse für den freien Verkehr derartiger Erzeugnisse auf wirksame und verhältnismäßige Weise zu beseitigen, sollte das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen grundsätzlich nicht erlaubt sein, damit das Vertrauen der Verbraucher wiederhergestellt und gleichzeitig den Tierschutzbedenken voll Rechnung getragen wird. Da sich die Bedenken der Bürger und Verbraucher auch auf das Töten und Häuten von Robben als solches beziehen, sind auch Maßnahmen erforderlich, mit denen die hinter der Vermarktung von Robbenerzeugnissen stehende Nachfrage und somit auch die hinter der kommerziellen Robbenjagd stehende wirtschaftliche Nachfrage verringert wird. Um eine wirksame Durchsetzung zu gewährleisten, sollten die harmonisierten Vorschriften im Hinblick auf eingeführte Produkte zum Zeitpunkt oder am Ort der Einfuhr durchgesetzt werden.
Angesichts der von Bürgern und Verbrauchern geäußerten Bedenken hinsichtlich der Tierschutzaspekte des Tötens und Häutens von Robben und der Möglichkeit, dass…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten daher die in der Gemeinschaft bestehenden Vorschriften zur Regelung des Handels mit Robbenerzeugnissen…
Es bestehen daher Unterschiede zwischen den nationalen Vorschriften über den Handel, die Einfuhr, die Produktion und die Vermarktung von Robbenerzeugnissen.…
Im Interesse der einheitlichen Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 ist es daher erforderlich, detaillierte Vorschriften für die Einfuhr und das…
Es ist auch klar, dass mit anderen Formen harmonisierter Vorschriften, wie etwa Kennzeichnungspflichten, nicht dasselbe Ergebnis erzielt würde. Außerdem würde…
Außerdem sollten Vorschriften für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen in denen die Robbenerzeugnisse aus Nebenprodukten einer Jagd stammen, die zu dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.