Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mit dem Ziel erlassen, durch unterschiedliche nationale Maßnahmen zur Regelung des Handels mit Robbenerzeugnissen entstandene Hemmnisse für das Funktionieren des Binnenmarktes zu beseitigen. Diese Maßnahmen wurden erlassen als Reaktion auf moralische Bedenken der Öffentlichkeit hinsichtlich der Tierschutzaspekte des Tötens von Robben und der möglichen Präsenz von Erzeugnissen auf dem Unionsmarkt, die von Robben stammen, welche unter Zufügung von übermäßig starken Schmerzen, Qualen, Angst und anderen Formen von Leiden getötet wurden. Diese Bedenken wurden durch Erkenntnisse belegt, die zeigen, dass unter den besonderen Bedingungen der Robbenjagd eine humane Tötung nicht wirklich konsequent und wirksam durchgeführt werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 ein allgemeines Verbot des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen eingeführt.
entgegen Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über den Handel mit…
Im Interesse der einheitlichen Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 ist es daher erforderlich, detaillierte Vorschriften für die Einfuhr und das…
Angesichts der von Bürgern und Verbrauchern geäußerten Bedenken hinsichtlich der Tierschutzaspekte des Tötens und Häutens von Robben und der Möglichkeit, dass…
Um die gegenwärtige Fragmentierung des Binnenmarktes zu beheben, ist es erforderlich, die geltenden Vorschriften zu harmonisieren und gleichzeitig…
Die Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 sieht ferner ausnahmsweise das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen vor, wenn die Bejagung zu dem alleinigen Zweck der…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten daher die in der Gemeinschaft bestehenden Vorschriften zur Regelung des Handels mit Robbenerzeugnissen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.