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Einige Ratingagenturen setzen sich aus mehreren Rechtspersönlichkeiten zusammen, die gemeinsam eine Gruppe von Ratingagenturen bilden. Im Rahmen der Registrierung der einzelnen Agenturen einer solchen Gruppe sollten sich die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten bei der Prüfung der einzelnen Anträge und der Entscheidung über die Registrierung abstimmen. Allerdings sollte es möglich sein, die Registrierung einer Ratingagentur, die einer Gruppe von Agenturen angehört, abzulehnen, wenn die Ratingagentur die Voraussetzungen für die Registrierung nicht erfüllt, während die anderen Mitglieder der Gruppe alle Registrierungsvoraussetzungen nach dieser Verordnung erfüllen. Da das Kollegium der zuständigen Behörden nicht befugt sein sollte, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen, sollten die zuständigen Behörden der Herkunftsmitgliedstaaten der der Gruppe angehörenden Ratingagenturen jeweils eine Einzelentscheidung für die Ratingagentur treffen, die im ihrem Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ansässig ist.
Eine Ratingagentur muss für die Zwecke von Artikel 2 Absatz 1 eine Registrierung beantragen, sofern es sich bei ihr um eine Rechtspersönlichkeit mit Sitz in der…
„Gruppe von Ratingagenturen“ eine Gruppe von Unternehmen mit Sitz in der Union , bestehend aus einem Mutter- und dessen Tochterunternehmen im Sinne der Artikel…
Eine von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats registrierte Ratingagentur sollte gemeinschaftsweit zur Abgabe von Ratings berechtigt sein. Zu diesem…
Um ein hohes Anleger- und Verbrauchervertrauen im Binnenmarkt zu gewährleisten, sollten Ratingagenturen, die in der Gemeinschaft Ratings abgeben, einer…
Die zuständigen Behörden sollten die Befugnisse, die ihnen in dieser Verordnung zugewiesen werden, gegenüber Ratingagenturen, an Ratingtätigkeiten beteiligten…
Es sollte ein Mechanismus geschaffen werden, der die wirksame Durchsetzung dieser Verordnung gewährleistet. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.