Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine Ratingagentur richtet ihren Antrag auf Registrierung an die ESMA. Dieser Antrag enthält die in Anhang II genannten Angaben.
Stellt eine Gruppe von Ratingagenturen einen Antrag auf Registrierung, so bevollmächtigen die Mitglieder der Gruppe eines der Mitglieder, alle Anträge im Namen der Gruppe bei der ESMA einzureichen. Die bevollmächtigte Ratingagentur liefert für jedes Mitglied der Gruppe die in Anhang II genannten Angaben.
Eine Ratingagentur übermittelt ihren Antrag in einer der Amtssprachen der Organe der Union. Die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gelten entsprechend für die gesamte sonstige Kommunikation zwischen der ESMA und den Ratingagenturen sowie deren Personal.
Innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang des Antrags überprüft die ESMA den Antrag auf Vollständigkeit. Ist der Antrag unvollständig, so setzt die ESMA eine Frist, innerhalb derer die Ratingagentur ihr zusätzliche Informationen liefern muss. Hat die ESMA festgestellt, dass der Antrag vollständig ist, teilt sie dies der Ratingagentur mit.
die Informationen, die eine Ratingagentur in ihrem Antrag auf Registrierung gemäß Anhang II vorlegen muss;
Die Artikel 15 bis 21 erhalten folgende Fassung: Registrierungsantrag Prüfung des Antrags einer Ratingagentur auf Registrierung durch die ESMA Prüfung der…
Nachdem die ESMA feststellt, dass ein Antrag vollständig ist, setzt sie den Antragsteller davon in Kenntnis.
Ein Zulassungsantrag gemäß Absatz 1 muss alle in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Angaben enthalten und in einer der Amtssprachen der Union eingereicht…
Für die Einreichung der Anträge auf Registrierung sollte eine einzige Anlaufstelle bestimmt werden. Der CESR sollte die Anträge auf Registrierung entgegennehmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.