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Um das Vertrauen der Anleger und Verbraucher auf hohem Stand zu halten und die kontinuierliche Aufsicht über die in der Gemeinschaft abgegebenen Ratings zu ermöglichen, sollten Ratingagenturen mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zur Gründung einer Tochtergesellschaft in der Gemeinschaft verpflichtet werden, damit deren Tätigkeiten in der Gemeinschaft wirkungsvoll beaufsichtigt werden können und die wirksame Anwendung der Vorschriften für die Übernahme von Ratings gewährleistet ist. Auch sollte das Auftreten neuer Akteure auf dem Markt für Ratingagenturen gefördert werden.
Um ein hohes Anleger- und Verbrauchervertrauen im Binnenmarkt zu gewährleisten, sollten Ratingagenturen, die in der Gemeinschaft Ratings abgeben, einer…
Um den Bedenken Rechung zu tragen, nach denen das Fehlen eines Sitzes in der Gemeinschaft für eine wirkungsvolle Aufsicht im besten Interesse der Finanzmärkte…
Eine Ratingagentur oder eine Gruppe von Ratingagenturen sollte Vorkehrungen für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung treffen. Bei der Bestimmung der…
Diese Verordnung sollte zudem vorschreiben, dass eine Ratingagentur aus einem Drittland als allgemeine Voraussetzung bestimmte Kriterien für die Integrität…
Eine von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats registrierte Ratingagentur sollte gemeinschaftsweit zur Abgabe von Ratings berechtigt sein. Zu diesem…
Es empfiehlt sich, dass in Drittländern abgegebene Ratings für aufsichtsrechtliche Zwecke in der Gemeinschaft verwendet werden können, sofern die Anforderungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.