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Um den Bedenken Rechung zu tragen, nach denen das Fehlen eines Sitzes in der Gemeinschaft für eine wirkungsvolle Aufsicht im besten Interesse der Finanzmärkte in der Gemeinschaft ein ernsthaftes Hindernis darstellen könnte, sollte ein solcher Übernahmemechanismus für Ratingagenturen eingeführt werden, die mit Ratingagenturen mit Sitz in der Gemeinschaft verbunden sind oder eng mit diesen zusammenarbeiten. Dennoch kann es notwendig sein, die Forderung nach physischer Präsenz in der Gemeinschaft in bestimmten Fällen anzupassen, insbesondere bei kleineren Ratingagenturen aus Drittländern ohne Vertretung oder Filiale in der Gemeinschaft. Für solche Ratingagenturen sollte deshalb ein spezieller Zertifizierungsmechanismus eingerichtet werden, sofern sie keine systemrelevante Bedeutung für die finanzielle Stabilität oder Integrität in einem Mitgliedstaat oder mehreren Mitgliedstaaten haben.
Eine Zertifizierung sollte möglich sein, nachdem die Kommission festgestellt hat, ob der Regelungs- und Kontrollrahmen des betreffenden Drittlandes als…
Um das Vertrauen der Anleger und Verbraucher auf hohem Stand zu halten und die kontinuierliche Aufsicht über die in der Gemeinschaft abgegebenen Ratings zu…
Es empfiehlt sich, dass in Drittländern abgegebene Ratings für aufsichtsrechtliche Zwecke in der Gemeinschaft verwendet werden können, sofern die Anforderungen,…
Eine weitere wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Übernahmemechanismus und ein System zur Feststellung der Gleichwertigkeit sind funktionierende…
Um ein hohes Anleger- und Verbrauchervertrauen im Binnenmarkt zu gewährleisten, sollten Ratingagenturen, die in der Gemeinschaft Ratings abgeben, einer…
Es müssen gemeinsame Qualitätsanforderungen zur Verbesserung der Qualität von Ratings festgelegt werden, insbesondere für die Qualität von Ratings, die sowohl…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.