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Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat ferner einen Bericht vorlegen, in dem die Anreize für die Nutzer, für einen Teil ihrer Ratings Ratingagenturen mit Sitz in der Gemeinschaft zu beauftragen, mögliche Alternativen zum „Modell des zahlenden Emittenten“ einschließlich der Errichtung einer öffentlichen Ratingagentur der Gemeinschaft und die Konvergenz der nationalen Vorschriften über Verstöße gegen diese Verordnung bewertet werden. Die Kommission sollte im Lichte dieser Bewertung geeignete Legislativvorschläge vorlegen.
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2013 einen Bericht darüber, ob ein Netz kleinerer Ratingagenturen…
Im Hinblick auf die Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen auf den Finanzmärkten sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat außerdem einen Bericht vorlegen, in dem die Entwicklungen innerhalb des Regelungs- und…
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Juni 2009 bestätigte der Europäische Rat, dass ein Europäisches System der Finanzaufsicht bestehend aus drei neuen…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, der EBA und der EZB einen Bericht über die…
Am Ende ihrer Überprüfung sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, der gegebenenfalls Änderungsvorschläge enthält,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.