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Die Kommission sollte auf der Grundlage der Entwicklungen des Marktes dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem die Angemessenheit und Wege zur Unterstützung einer öffentlichen europäischen Ratingagentur, die für die Bewertung der Bonität der Staatsschulden von Mitgliedstaaten zuständig wäre, und/oder einer Europäischen Ratingstiftung, die für alle sonstigen Ratings zuständig wäre, erkundet werden. Die Kommission sollte gegebenenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge unterbreiten.
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2014 unter Berücksichtigung der Lage am Markt einen Bericht darüber, ob…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat ferner einen Bericht vorlegen, in dem die Anreize für die Nutzer, für einen Teil ihrer Ratings…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2014 unter Berücksichtigung der Lage am Markt einen Bericht darüber, ob…
Im Hinblick auf die Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen auf den Finanzmärkten sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat außerdem einen Bericht vorlegen, in dem die Entwicklungen innerhalb des Regelungs- und…
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Juni 2009 bestätigte der Europäische Rat, dass ein Europäisches System der Finanzaufsicht bestehend aus drei neuen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.