Erwägungsgrund 1 32013R0462
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Ratingagenturen Verhaltensregeln einhalten, um mögliche Interessenkonflikte zu verringern und für Ratings sowie den Ratingprozess hohe Qualität und ausreichende Transparenz sicherzustellen. Nach den Änderungen durch die Verordnung (EU) Nr. 513/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates erhielt die durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (ESMA) die Befugnis, Ratingagenturen zu registrieren und zu beaufsichtigen. Die vorliegende Verordnung ergänzt den derzeitigen Regulierungsrahmen für Ratingagenturen. Einige der wichtigsten Fragen, wie Interessenkonflikte aufgrund des „Modells des zahlenden Emittenten“ und Offenlegung von Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten, werden behandelt, und der Rahmen muss überprüft werden, nachdem er für einen angemessenen Zeitraum in Kraft war, um zu beurteilen, ob diese Fragen damit vollständig geklärt werden. Die Erforderlichkeit, die Transparenz, die Verfahrensvorschriften und den Zeitpunkt der Veröffentlichung insbesondere für Länderratings zu überprüfen, wurde zwischenzeitlich durch die derzeitige Staatsschuldenkrise unterstrichen.