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In der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 legten das Europäische Parlament und der Rat Gemeinschaftshygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte fest. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten und als eine Maßnahme gemäß dem Weißbuch der Kommission vom 12. Januar 2000 zur Lebensmittelsicherheit wurden mit der genannten Verordnung Vorschriften erlassen, die die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette gewährleisten sollen und die Gemeinschaftsvorschriften über Lebensmittel und Futtermittel ergänzen. Mit diesen Vorschriften wurde der Schutz gegen die Risiken durch tierische Nebenprodukte bedeutend verbessert.
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
In den Schlussfolgerungen, die der Ratsvorsitz im Dezember 2005 zum Bericht der Kommission vom 21. Oktober 2005 annahm, und in den darauf folgenden Anhörungen…
Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
Gemäß anderen Vorschriften, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 ergänzt werden und in Kraft getreten sind, nachdem die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.