Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Futtermittelproduktion ist ein wichtiger Verwendungszweck für die europäischen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, denn bei der Mehrheit der für die Herstellung von Futtermitteln verwendeten Erzeugnisse handelt es sich um in Anhang I des Vertrags aufgeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Darüber hinaus sind Futtermittel von allergrößter Bedeutung für die fünf Millionen Nutztierhalter in der Gemeinschaft, da sie die größte Ausgabe darstellen.
Erwägungsgrund 2 32009R0767Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen