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Die Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung enthält gemeinsame Mindestanforderungen an den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung in der Gemeinschaft. Diese Richtlinie ist seit ihrem Erlass nicht wesentlich geändert worden.
Diese Verordnung dient dem Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung, insbesondere der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009…
Für die Hausschlachtung gelten folgende Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 entsprechend:
Die Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung sollte ebenfalls geändert werden,…
Der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung ist seit 1974 Gegenstand von Gemeinschaftsvorschriften und wurde durch die Richtlinie 93/119/EG…
Die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 der Kommission vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung enthält Vorschriften über die Tötung…
Mit der Richtlinie 93/119/EG des Rates über den Schutz von Tieren sind die Begriffe „Schlachten/Schlachtung“ und „Töten/Tötung“ definiert worden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.