Erwägungsgrund 3 32009R1099
Der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung ist seit 1974 Gegenstand von Gemeinschaftsvorschriften und wurde durch die Richtlinie 93/119/EG wesentlich verstärkt. Allerdings wurden große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie festgestellt; außerdem wurde auf erhebliche Bedenken im Hinblick auf den Tierschutz und auf Unterschiede hingewiesen, die wahrscheinlich den Wettbewerb zwischen den Unternehmern beeinträchtigen.