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Durch gut geschultes und qualifiziertes Personal verbessern sich die Bedingungen, unter denen Tiere behandelt werden. Zu den Fachkenntnissen hinsichtlich des Tierschutzes gehören Kenntnisse über die grundlegenden Verhaltensweisen und die Bedürfnisse der betreffenden Tierart sowie über Anzeichen des Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögens. Auch technische Kenntnisse bezüglich der eingesetzten Betäubungsgeräte zählen dazu. Vom Personal, das bestimmte mit der Schlachtung zusammenhängende Tätigkeiten durchführt oder das die saisonale Tötung von Pelztieren beaufsichtigt, sollte daher verlangt werden, dass es über einen Sachkundenachweis im Hinblick auf die durchzuführenden Tätigkeiten verfügt. Es stünde allerdings in keinem angemessenen Verhältnis zu den Zielen, einen Sachkundenachweis von sonstigem Personal zu verlangen, das Tiere tötet.
Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten werden nur von Personen durchgeführt, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen; dabei sind die Tiere von…
sicherzustellen, dass für das Personal, das die Tötung oder damit zusammenhängende Tätigkeiten durchführt, Schulungen angeboten werden;
Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Das Wohlergehen von Tieren, die in Verfahren verwendet werden, ist stark von der Qualität und der beruflichen Sachkunde des Personals abhängig, das die…
Das Personal ist entsprechend ausgebildet und geschult, ehe es eine der folgenden Tätigkeiten ausführt: a) Durchführung von Verfahren an Tieren; b) Gestaltung…
Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere sind häufig auf mangelnde Sachkenntnis zurückzuführen. Eine sachgemäße Schulung sollte daher allen Personen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.