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Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten werden nur von Personen durchgeführt, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen; dabei sind die Tiere von vermeidbarem Schmerz, Stress und Leiden zu verschonen.
Die Unternehmen stellen sicher, dass die folgenden Tätigkeiten im Rahmen der Schlachtung nur von Personen durchgeführt werden, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis im Sinne des Artikels 21 verfügen und ihre Befähigung nachgewiesen haben, diese Tätigkeiten gemäß der vorliegenden Verordnung durchzuführen:
Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung;
Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung;
Betäubung von Tieren;
Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung;
Einhängen und Hochziehen lebender Tiere;
Entblutung lebender Tiere;
Schlachtung gemäß Artikel 4 Absatz 4.
Unbeschadet der Auflage gemäß Absatz 1 dieses Artikels wird die Tötung von Pelztieren in Anwesenheit und unter direkter Aufsicht einer Person durchgeführt, die über einen Sachkundenachweis im Sinne des Artikels 21 verfügt, der für alle unter ihrer Aufsicht durchgeführten Tätigkeiten ausgestellt wird. Betreiber von Pelztierfarmen informieren die zuständige Behörde vorab über die beabsichtigte Tötung von Tieren.
Der Sachkundenachweis nach Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 wird von der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht…
Durch gut geschultes und qualifiziertes Personal verbessern sich die Bedingungen, unter denen Tiere behandelt werden. Zu den Fachkenntnissen hinsichtlich des…
Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 der Kommission vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung enthält Vorschriften über die Tötung…
nähere Vorschriften über die Art und den Umfang der nach Nummer 2 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erlassen sowie Anforderungen an den Nachweis und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.