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Einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung wirken sich auf den Wettbewerb und infolgedessen auf das Funktionieren des Binnenmarktes für Erzeugnisse tierischen Ursprungs gemäß Anhang I des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft aus. Es ist erforderlich, gemeinsame Vorschriften zu schaffen, damit sich der Binnenmarkt für diese Erzeugnisse zweckmäßig weiterentwickeln kann.
Die Europäischen Bürger erwarten, dass bei der Schlachtung von Tieren Mindestvorschriften für den Tierschutz eingehalten werden. In bestimmten Bereichen hängt…
Der Tierschutz ist ein Gemeinschaftswert, der im Protokoll (Nr. 33) über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere festgeschrieben wurde, das dem Vertrag zur…
Der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung ist seit 1974 Gegenstand von Gemeinschaftsvorschriften und wurde durch die Richtlinie 93/119/EG…
Das Ausmaß der Schlachtung von Geflügel, Kaninchen und Hasen im Hinblick auf die direkte Abgabe kleiner Mengen Fleischs an den Endverbraucher oder an lokale…
Das Funktionieren des Binnenmarkts und der Schutz der Benutzer und der Tiere können durch andere gemeinschaftliche Rechtsvorschriften besser gewährleistet…
Die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 der Kommission vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung enthält Vorschriften über die Tötung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.