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Die Europäischen Bürger erwarten, dass bei der Schlachtung von Tieren Mindestvorschriften für den Tierschutz eingehalten werden. In bestimmten Bereichen hängt die Einstellung zu Tieren auch von der Wahrnehmung in dem jeweiligen Mitgliedstaat ab, und in einigen Mitgliedstaaten wird die Beibehaltung oder die Annahme umfassenderer Tierschutzvorschriften als die in der Gemeinschaft festgelegten gefordert. Im Interesse der Tiere ist es unter der Voraussetzung, dass das Funktionieren des Binnenmarktes nicht beeinträchtigt wird, angebracht, den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität einzuräumen, was die Beibehaltung oder in bestimmten spezifischen Bereichen den Erlass umfassenderer nationaler Vorschriften anbelangt. Dabei ist sicherzustellen, dass entsprechende nationale Vorschriften von den Mitgliedstaaten nicht in einer Weise genutzt werden, die ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen würde.
Die Einstellung zu Tieren hängt auch von der Wahrnehmung in den einzelnen Mitgliedstaaten ab, und in einigen Mitgliedstaaten wird die Beibehaltung umfassenderer…
Das Ausmaß der Schlachtung von Geflügel, Kaninchen und Hasen im Hinblick auf die direkte Abgabe kleiner Mengen Fleischs an den Endverbraucher oder an lokale…
Einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung wirken sich auf den Wettbewerb und infolgedessen auf…
Der Tierschutz ist ein Gemeinschaftswert, der im Protokoll (Nr. 33) über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere festgeschrieben wurde, das dem Vertrag zur…
Es bestehen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Anforderungen an die Unterbringung und Pflege von Tieren, die zur Verzerrung des…
Die Gemeinschaft bemüht sich um einen hohen Tierschutzstandard in Tierpopulationen weltweit, insbesondere hinsichtlich des Handels. Sie unterstützt die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.