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Die Auslegung, der Bau und die Ausrüstung von Schlachthöfen erfordern eine langfristige Planung und ebensolche Investitionen. Infolgedessen sollte diese Verordnung eine geeignete Übergangsfrist vorsehen, damit den Unternehmen der Branche genügend Zeit gegeben wird, sich an die entsprechenden Vorschriften dieser Verordnung anzupassen. Während dieser Übergangsfrist sollten nach wie vor die Vorschriften der Richtlinie 93/119/EG über Auslegung, Bau und Ausrüstung von Schlachthöfen gelten.
Zusätzlich zu den Anforderungen an die Auslegung, den Bau und die Ausrüstung von Schlachthöfen nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 hat der…
Die Unternehmer stellen sicher, dass Auslegung und Bau sowie die Ausrüstung von Schlachthöfen den Vorschriften in Anhang II entsprechen.
Was den Bau, die Auslegung und die Ausrüstung von Schlachthöfen betrifft, ist ein stetiger wissenschaftlicher und technischer Fortschritt zu verzeichnen. Daher…
Durch mobile Schlachthöfe ist es weniger oft erforderlich, Tiere über lange Strecken zu befördern, wodurch sie zum Tierschutz beitragen können. Allerdings…
Damit beim Tierschutz ein hohes Niveau und parallel dazu gleiche Ausgangsbedingungen für die Unternehmer gewährleistet werden können, sind Leitlinien der…
Für bestimmte Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 sollten Übergangsmaßnahmen festgelegt werden, um die Kontinuität der ökologischen/biologischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.