Erwägungsgrund 5 32009R1168
Nach Vorlage des Antrags von Brudy Technology S.L. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 9. Oktober 2008, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Algatrium® auf die antioxidative Reaktion abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-705). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Algatrium® fördert Ihre antioxidative Reaktion: ein einzigartiger Nährstoff, für den wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass er die antioxidative Schutzwirkung der körpereigenen Zellen beim Menschen anregt.“