Erwägungsgrund 3 32009R1177
Der Übereinstimmung wegen sollten die in den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG festgelegten Schwellenwerte für nicht unter das Übereinkommen fallende Aufträge ebenfalls angepasst werden. Gleichzeitig sollten die in der Richtlinie 2009/81/EG festgelegten Schwellenwerte den geänderten Schwellenwerten in Artikel 16 der Richtlinie 2004/17/EG angepasst werden.