Art. 122 Abs. 2 32009R1186Die Fälle, in denen die Abgabenbefreiung für Waren, die zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt worden sind, nachdem sie sich zuvor in einem anderen…
§ 11 Abs. 2 ZollVZollverordnung
Waren, die zu einem der begünstigten Zwecke im Sinne der §§ 12 bis 22 ohne Zoll- und Steueraussetzungsverfahren aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen…
Art. 201 Abs. 2 32013R0952Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung)
Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr umfasst
Art. 128 Abs. 1 Buchst. f 32009R1186besondere, im Rahmen von Abkommen mit benachbarten Drittländern eingeführte Befreiungen, die durch die Art des Grenzverkehrs mit den betreffenden Ländern…
Art. 153 Abs. 3 Buchst. c 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
die Festlegung der Voraussetzungen für die vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben gemäß Absatz 2 Buchstabe d des vorliegenden Artikels,