Erwägungsgrund 7 32019R2152
In der Vision 2020 des Europäischen Statistischen Systems (ESS) wurde festgehalten, dass zur besseren Analyse aufkommender Phänomene (z. B. Globalisierung) und zur besseren Unterstützung von Unionsstrategien mit umfassenden Auswirkungen Daten bereichsübergreifend genutzt werden sollten. Die Datenausgabe sollte auf effizienten und stabilen statistischen Verfahren des ESS fußen. Durch den erweiterten Geltungsbereich des gemeinsamen Rechtsrahmens für Unternehmensstatistiken sollte die Integration voneinander abhängender Produktionsprozesse, denen mehrere Quellen zugrunde liegen, gefördert werden.