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Den Landwirten sollte die Sicherheit gegeben werden, dass die gemäß dieser Verordnung erhaltenen Buchführungsdaten ihrer Betriebe und alle anderen Einzelangaben weder zu steuerlichen oder anderen Zwecken als denen in der vorliegenden Verordnung genannten verwendet werden noch von Personen, die im Rahmen des gemeinschaftlichen Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen tätig sind oder tätig gewesen sind, preisgegeben werden.
„Daten zu einzelnen Betrieben“ Daten zu einem Buchführungsbetrieb, anhand derer der Betrieb oder der Landwirt entweder direkt oder indirekt identifiziert werden…
Dieser Artikel darf nicht als Hindernis für die Verwendung der gemäß dieser Verordnung gesammelten Daten für anschließende gerichtliche Verfahren oder Verfahren…
Während der Durchführung dieser Verordnung erlangte Daten zu einzelnen Betrieben werden ausschließlich für die Erfüllung von Aufgaben für die Zwecke von Artikel…
Nichtpersonenbezogene Daten dürfen durch die zuständigen Stellen zu statistischen oder wissenschaftlichen Zwecken veröffentlicht werden. Dabei sind die…
Die Angaben sollten aus landwirtschaftlichen Betrieben stammen, die zweckmäßig und nach gemeinsamen Vorschriften besonders ausgewählt worden sind und auf…
Ferner sollte diese Verordnung einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Verwendung von Vertrauensdiensten schaffen. Sie sollte aber keine allgemeine Verpflichtung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.