Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um den Grad der Bereitschaft von Landwirten zur Teilnahme an der Datenerhebung zu steigern und Daten zu einzelnen Betrieben vor unbefugter oder ungeeigneter Nutzung zu schützen, sollte klargestellt werden, dass Daten zu einzelnen Betrieben ausschließlich für analytische Zwecke im Zusammenhang mit den Zielen der GAP und der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft der Union sowie — sofern die Mitgliedstaaten dies beschließen — für statistische Zwecke verwendet werden sollten. Eine andere Verwendung der Daten zu einzelnen Betrieben durch die Mitgliedstaaten oder die Kommission, insbesondere für Kontrollen im Sinne der Verordnung (EU) 2021/2116 oder für Besteuerungszwecke, sollte untersagt werden.
Während der Durchführung dieser Verordnung erlangte Daten zu einzelnen Betrieben werden ausschließlich für die Erfüllung von Aufgaben für die Zwecke von Artikel…
Damit die soziale Dimension von Nachhaltigkeit beschrieben werden kann, müssen bestimmte Arten personenbezogener Daten der in der Landwirtschaft tätigen…
Die Mitgliedstaaten oder die zuständigen nationalen Behörden sollten sich darum bemühen, die Methoden der Datenerhebung so weit wie möglich zu modernisieren.…
Für die Zwecke der Agrarstatistik der Union sollte geprüft werden, ob die Nutzung bereits vorhandener Daten, die im Rahmen der GAP-Verpflichtungen erhoben…
Vergleichbare Statistiken aller Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Betriebsmittel und die landwirtschaftliche Erzeugung sind wichtig, um die Entwicklung…
Es sollte möglich sein, zum Zweck der Anwendung dieser Verordnung, der Überwachung, Analyse und Verwaltung des Marktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.