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Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr einen Bericht über Folgendes vor:
die Fortschritte bei der Entwicklung, Validierung und rechtlichen Anerkennung der alternativen Versuchsmethoden. Dieser Bericht enthält genaue Angaben zu Anzahl und Art der Tierversuche für kosmetische Mittel. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Angaben zusätzlich zu der Erhebung der statistischen Angaben gemäß der Richtlinie 86/609/EWG zu sammeln. Die Kommission sorgt insbesondere für die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Versuchsmethoden, die ohne lebende Tiere auskommen;
die Fortschritte der Kommission bei ihren Bemühungen, die Anerkennung der auf Gemeinschaftsebene validierten alternativen Methoden durch die OECD zu erwirken und die Anerkennung der Ergebnisse der in der Gemeinschaft mit Hilfe alternativer Methoden durchgeführten Sicherheitsprüfungen durch Drittstaaten zu erwirken, insbesondere im Rahmen der Kooperationsabkommen zwischen der Gemeinschaft und diesen Ländern;
die Art der Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen.
Jedes Jahr unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung der mittels dieses Instruments geleisteten…
Der Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gegebenenfalls zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet. Dieser Bericht beleuchtet die…
Nach Artikel 41 der Entscheidung 2009/470/EG legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle vier Jahre einen Bericht über die…
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss spätestens bis zum 1. Januar 2009 einen…
gegebenenfalls die Lage hinsichtlich Tiergesundheit, Tierschutz, Zoonosen und Pflanzengesundheit sowie die Verfahren zur Meldung des Ausbruchs einer Tierseuche…
die Anzahl und die Art der verwendeten Tiere,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.