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Der Rat kann auf der Grundlage von Artikel 37 des Vertrags beschließen, dass elektronische Monitoringgeräte und Rückverfolgungsinstrumente wie genetische Analysen eingesetzt werden müssen. Zur Beurteilung der gegebenenfalls einzusetzenden Technologie führen die Mitgliedstaaten von sich aus oder in Zusammenarbeit mit der Kommission oder der von ihr bezeichneten Stelle vor dem 1. Juni 2013 Pilotprojekte für Rückverfolgungsinstrumente wie genetische Analysen durch.
Der Rat kann auf der Grundlage von Artikel 37 des Vertrags die Einführung anderer neuer Technologien der Fischereiaufsicht beschließen, wenn diese Technologien kostenwirksam zu einer besseren Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik führen.
Über den künftigen Einsatz von elektronischen Monitoringgeräten und Rückverfolgungsinstrumenten wie genetischen Analysen und anderen Technologien der…
der Erwerb, die Installation und die Entwicklung von Technologien, einschließlich Computer-Hardware und -Software, Schiffsortungssystemen (VDS),…
den Einsatz leistungsfähiger Überwachungstechnologien für die Verfügbarkeit und Qualität von Fischereidaten;
Programme zum Testen neuartiger Überwachungstechniken, insbesondere: — elektronische Fernüberwachungssysteme wie Videoüberwachung oder Videokontrollsysteme für…
Im Rahmen der Überwachungs-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung der Union sollte der Einsatz moderner und wirksamer Technologien gefördert werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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