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Um sicherzustellen, dass Fischereitätigkeiten nur gemäß den Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik durchgeführt werden, sollte für diese Tätigkeiten eine Fanglizenz oder unter bestimmten Bedingungen eine Fangerlaubnis vorgeschrieben werden. Darüber hinaus sollten auch Vorschriften für die Markierung und Identifizierung von Fischereifahrzeugen und ihrem Fanggerät vorgesehen werden.
Damit ein Fangschiff der Union bestimmte Fischereitätigkeiten ausüben darf, müssen diese in seiner gültigen Fangerlaubnis konkret angegeben sein, wenn für die…
Fangerlaubnis : eine – gegebenenfalls zusätzlich zur Fanglizenz – für ein Fischereifahrzeug der Union erteilte Genehmigung, bestimmte Fischereitätigkeiten in…
Zur Ausführung der Fischereitätigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 benötigen Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft eine spezielle Fangerlaubnis.
Wenn die Ausübung der Seefischerei auf Grund des Fischereirechts der Europäischen Union oder auf Grund einer Verordnung nach § 15 Absatz 3 Nummer 2 beschränkt…
Unbeschadet der allgemeinen Bestimmungen über Fanglizenzen und spezielle Fangerlaubnisse nach der Verordnung (EG) Nr. 1627/94 wird für die Ausübung der…
Die Umsetzung dieser Empfehlung setzt voraus, dass die betreffenden Fischereifahrzeuge im Rahmen einer besonderen Fangerlaubnis, die gemäß der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.