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Im Interesse einer besseren Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sollte die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur intensiviert werden.
Das Mandat der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur sollte angepasst und erweitert werden, um die einheitliche Durchführung der Kontrollregelung der…
Eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und Drittländern ist unabdingbar, um sicherzustellen, dass IUU-Fischerei ordnungsgemäß…
Es sollte sichergestellt werden, dass ein elektronischer Datenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission oder der von ihr bezeichneten Stelle…
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der…
Die Kommission sollte wirksame Korrekturmaßnahmen ergreifen können, um die Erreichung der Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen. Hierfür…
Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsagenturen und zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten sollte verbessert werden. Hierzu sollte es möglich sein,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.