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Da der Erfolg der gemeinsamen Fischereipolitik von der Durchführung einer wirksamen Kontrollregelung abhängt, soll mit dieser Verordnung im Rahmen eines umfassenden und integrierten Ansatzes eine gemeinschaftliche Regelung zur Kontrolle, Inspektion und Durchsetzung im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip festgelegt werden, um die Einhaltung aller Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik zu gewährleisten und durch Einbeziehung aller Aspekte für die nachhaltige Bewirtschaftung der lebenden aquatischen Ressourcen zu sorgen.
Mit dieser Verordnung wird eine Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung der Union (nachstehend Kontrollregelung der Union ) erlassen, mit der die…
die Konformität nationaler Verwaltungspraktiken, Inspektionen und Überwachungstätigkeiten mit den Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik;
Es sollte ein neuer, gemeinsamer Ansatz der Fischereikontrolle eingeführt werden, der eine umfassende Überwachung der Fänge einbezieht, um — unter…
Die Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen…
Ziel der gemeinsamen Fischereipolitik ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.