Erwägungsgrund 22 32021R1139
Die Vermeidung von unerwünschten Fängen gehört zu den wichtigsten Herausforderungen der GFP. In dieser Hinsicht hat die rechtliche Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge erhebliche und bedeutende Änderungen der Fangmethoden für den Sektor mit sich gebracht, die teilweise mit hohen finanziellen Kosten verbunden sind. Es sollte daher möglich sein, aus dem EMFAF Innovationen und Investitionen, die zur vollständigen Umsetzung der Pflicht zur Anlandung beitragen, sowie die Entwicklung und Durchführung von zur Selektivität beitragenden Erhaltungsmaßnahmen zu unterstützen. Es sollte möglich sein, Investitionen in selektive Fanggeräte, in die Verbesserung der Hafeninfrastrukturen und in die Vermarktung unerwünschter Fänge mit einer höheren Beihilfeintensität als für andere Vorhaben zu unterstützen. Ebenfalls sollte es möglich sein, die Gestaltung, Entwicklung, Überwachung, Evaluierung und Verwaltung transparenter Systeme für den Austausch von Fangmöglichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten (im Folgenden „Quotentausch“) mit einer Beihilfeintensität von bis zu 100 % zu unterstützen, um die durch die Pflicht zur Anlandung verursachte Wirkung limitierender Arten (sogenannte „choke species“) zu mindern.