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Die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik und die Anforderungen an die Fischereikontrolle und die Durchsetzung sind in den Artikeln 2 und 36 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates dargelegt. Die erfolgreiche Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik hängt von einem wirksamen, effizienten, modernen und transparenten Kontroll- und Durchsetzungssystem ab.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Mitgliedstaaten gehalten, die effektive Überwachung, Kontrolle und…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates besteht das Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik darin, eine Nutzung der…
Eines der Ziele der in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Gemeinsamen Fischereipolitik besteht darin,…
Die Gemeinsame Fischereipolitik wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates reformiert. Die Ziele der Gemeinsamen…
Ein Ziel der mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist es zu…
Die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 wurde jedoch zum Zweck der Kontrolle und Durchsetzung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften der Gemeinsamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.