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Um sicherzustellen, dass sämtliche Fänge angemessen überwacht werden, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle Fischereierzeugnisse erstmalig über Fischauktionen in Verkehr gebracht oder erfasst werden oder an eingetragene Käufer oder an Erzeugerorganisationen verkauft werden. Da das genaue Gewicht der Fänge für die Nutzung der Quoten bekannt sein muss, sollten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass sämtliche Fischereierzeugnisse gewogen werden, es sei denn, es gelten nach einer gemeinsamen Methodik erstellte Stichprobenpläne.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Fischereierzeugnisse erstmalig über Fischauktionen vermarktet oder erfasst werden oder an eingetragene Käufer oder…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können verlangen, dass alle Mengen an Fischereierzeugnissen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat angelandet…
Um nachvollziehen zu können, welchen Weg die Fänge nehmen, und um überprüfen zu können, ob sie mit den Fangdaten übereinstimmen, sollten eingetragene Käufer,…
Es sollte ein neuer, gemeinsamer Ansatz der Fischereikontrolle eingeführt werden, der eine umfassende Überwachung der Fänge einbezieht, um — unter…
Wichtig ist, dass die Kontroll-, Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten bei Fischereierzeugnissen im Transit oder bei der Umladung im Interesse einer größeren…
Im Rahmen des Stichprobensystems ergreifen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen, um insbesondere sicherzustellen, daß — sämtliche Fischereifahrzeuge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.