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Die Mitgliedstaaten sollten die Erzeugerorganisationen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen nachkommen. Ferner sollten sie Überprüfungen in Bezug auf die Preis- und Interventionsregelungen vornehmen.
Die Mitgliedstaaten nehmen Überprüfungen im Zusammenhang mit Preis- und Interventionsregelungen vor, insbesondere in Bezug auf
Die Mitgliedstaaten überprüfen gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 regelmäßig, dass
Die Mitgliedstaaten überwachen ständig die Einhaltung der Bedingungen für die Anerkennung durch die anerkannten Erzeugergemeinschaften.
Die Mitgliedstaaten sollten die Tätigkeit der für sie arbeitenden anerkannten Organisationen regelmäßig bewerten und der Kommission sowie den übrigen…
In Anbetracht dessen, wie wichtig es ist, die Nichterfüllung der Bestimmungen zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die für eine…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten bei der Durchführung der Überprüfungen und Inspektionen darauf achten, dass die Versorger die genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.