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Um noch stärker für ein einheitliches Kontrollniveau in den Gemeinschaftsgewässern zu sorgen, sollte eine Liste von Gemeinschaftsinspektoren erstellt und sollten deren Aufgaben und Zuständigkeiten geklärt werden. Aus demselben Grund sollten unter bestimmten Bedingungen Inspektionen von Fischereifahrzeugen außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats durchgeführt werden können.
Unbeschadet der vorrangigen Zuständigkeit der Küstenmitgliedstaaten können Unionsinspektoren nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung im Hoheitsgebiet von…
Unbeschadet der vorrangigen Zuständigkeit der Küstenmitgliedstaaten dürfen die Mitgliedstaaten Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge in allen Unionsgewässern…
Die Vertreter der Kommission können Überprüfungen und Inspektionen auf Fischereifahrzeugen sowie auf dem Gelände von Betrieben und anderen Einrichtungen, in…
Um Ermittlungen über der IUU-Fischerei verdächtigte Fischereifahrzeuge zu erleichtern und die Fortsetzung des mutmaßlichen Verstoßes zu verhindern, sollten für…
Die in einigen regionalen Fischereiorganisationen erlassenen Vorschriften für auf See gesichtete Fischereifahrzeuge sollten in der Gemeinschaft harmonisiert…
Die Kommission sollte wirksame Korrekturmaßnahmen ergreifen können, um die Erreichung der Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen. Hierfür…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.