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Staatsangehörige der Mitgliedstaaten sollten von Verstößen gegen die Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik abgeschreckt werden. Da gegen Verstöße gegen diese Vorschriften je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich vorgegangen wird, was zu Diskriminierung und unlauterem Wettbewerb zwischen den Fischern führt, und da das Fehlen abschreckender, verhältnismäßiger und wirksamer Sanktionen in bestimmten Mitgliedstaaten die Wirksamkeit der Kontrollen schwächt, sollten zur effektiven Abschreckung Verwaltungssanktionen in Verbindung mit einem Punktesystem für schwere Verstöße eingeführt werden.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass eine natürliche Person, die gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik verstoßen hat, oder eine juristische…
Die anhaltend große Zahl schwerer Verstöße gegen die Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik in Gemeinschaftsgewässern oder durch Gemeinschaftsakteure ist…
Die anhaltend hohe Zahl der schweren Verstöße gegen die Regeln der gemeinsamen Fischereipolitik, die in den Gemeinschaftsgewässern oder durch Akteure aus der…
Derzeit sind die Kontrollbestimmungen in einer Vielzahl sich überschneidender und komplexer Rechtstexte enthalten. Einige Kontrollbereiche werden von den…
Zur Sicherstellung eines wirkungsvollen Vollzuges der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik sind im Falle schwerer Verstöße gegen diese Vorschriften…
Ergänzend zu den Sanktionen sollte ein Punktesystem für schwere Verstöße festgelegt werden, das als Grundlage für die Aussetzung einer Fanglizenz dient, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.