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Angesichts des Ausmaßes der Dezimierung aquatischer Ressourcen muss die Gemeinschaft unbedingt Maßnahmen erlassen, die bei allen Marktteilnehmern für eine Kultur der Rechtstreue gegenüber den Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik, gegenüber den Zielen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung von 2002 und gegenüber der Strategie des Europäischen Rates für eine nachhaltige Entwicklung sorgen. Hierfür sollten die Vorschriften für die Kontrolle, Inspektion und Durchsetzung von Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, Strukturmaßnahmen und Maßnahmen der gemeinsamen Marktorganisation verbessert, harmonisiert und verschärft werden.
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 gewährleistet die gemeinsame Fischereipolitik die Nutzung lebender aquatischer Ressourcen unter nachhaltigen…
Angesichts der wirtschaftlichen Lage in jüngster Zeit, insbesondere nach dem drastischen Anstieg der Treibstoffpreise, müssen nun dringend zusätzliche Maßnahmen…
Da der Erfolg der gemeinsamen Fischereipolitik von der Durchführung einer wirksamen Kontrollregelung abhängt, soll mit dieser Verordnung im Rahmen eines…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der…
Maßnahmen zur Regulierung des Fischereimanagements können im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (siehe Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20.…
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.