Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei die Mitgliedstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei („IUU-Fischerei“) und damit zusammenhängender Handlungen zu treffen, und die Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates vom 29. September 2008 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu Gemeinschaftsgewässern Bestimmungen über die Genehmigung der Fischereitätigkeit von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und von Drittlandsschiffen in den Gemeinschaftsgewässern enthält, sollte die vorliegende Verordnung diese Verordnungen ergänzen und sicherstellen, dass keine Diskriminierung zwischen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und Staatsangehörigen von Drittländern entsteht.
nicht zur Unterstützung von Fischereitätigkeiten gewährt werden, die mit schweren Verstößen gemäß Artikel 42 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29.…
Um gegen die IUU-Fischerei in ihren gemeinschaftsinternen Aspekten wirksam vorzugehen, muss die Gemeinschaft die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine bessere…
Gibt es aufgrund der ermittelten Informationen hinreichende Gründe für die Annahme, dass unter der Flagge eines Drittlands fahrende Fischereifahrzeuge an…
In dieser Verordnung wird die IUU-Fischerei als besonders gravierender Verstoß gegen geltende Gesetze oder Rechtsvorschriften eingestuft, da sie die…
Die Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere Titel II der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93, sehen ein umfassendes System für die Kontrolle der rechtmäßigen Herkunft…
Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.