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Daher sollte die Verordnung (EG) Nr. 1859/2005 mit Wirkung von dem Tag, an dem die Geltungsdauer der im Gemeinsamen Standpunkt 2007/734/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen endet, aufgehoben werden –
Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 wird mit dem Tag des Beginns der Geltung der vorliegenden Verordnung aufgehoben, mit Ausnahme des Artikels 6 der Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 7/2005 sollte daher mit Wirkung zum selben Zeitpunkt aufgehoben werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 1859/2005 wird aufgehoben.
Die Verordnung (EG) Nr. 1898/2005 der Kommission ist daher aufzuheben.
Sowohl in der Resolution 1859 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als auch im Gemeinsamen Standpunkt 2009/175/GASP ist festgelegt, dass diese…
Die Verordnung (EG) Nr. 3051/95 sollte daher aufgehoben werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.