Erwägungsgrund 8 32009R0124
Unter Berücksichtigung der Gutachten der EFSA und der derzeit unterschiedlichen Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten, was die unvermeidbare Verschleppung betrifft, wird vorgeschlagen, für Lebensmittel Höchstgehalte gemäß dem Anhang dieser Verordnung festzulegen; dadurch sollen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet und die Gesundheit der Bevölkerung geschützt werden. Die im Anhang enthaltenen Vorschriften sollten bis zum 1. Juli 2011 überprüft werden, damit den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen Rechnung getragen wird.