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Erstattungsanträge für einzelne Vorhaben können bei der Kommission auch vor Abschluss eines Vorhabens eingereicht werden. Daher sind die Mitgliedstaaten gehalten, die Erstattung innerhalb einer bestimmten Frist nach Tätigung der Ausgabe zu beantragen, oder diese wird als nicht erstattungsfähig angesehen.
Die Kosten müssen während des in der Entscheidung der Kommission zur Genehmigung des nationalen Programms festgelegten Zeitraums der Erstattungsfähigkeit…
Die Mitgliedstaaten reichen ihre Anträge auf Erstattung der Ausgaben binnen zwölf Monaten nach dem Ende des Jahres, in dem die Ausgaben getätigt wurden, bei der…
Die Mitgliedstaaten beantragen bei der Kommission jährlich bis spätestens 31. Mai des auf das betreffende Kalenderjahr folgenden Jahres die Erstattung der…
Die Erstattungen zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten werden so rasch wie möglich vorgenommen. Der betreffende Träger ist verpflichtet, die Forderungen vor…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission spätestens am 5. und am 20. Tag eines jeden Monats die Erstattungsbeträge mit, die sie gemäß Artikel 43 Absatz 1…
Für die Prüfung des Erstattungsantrags kann die Kommission von einem Mitgliedstaat weitere Erläuterungen zu den betreffenden Ausgaben verlangen. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.