Erwägungsgrund 5 32009R1270
Die Verwendung der Enzymzubereitung von Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma reesei (CBS 526.94) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2374/1998 der Kommission vorläufig für Ferkel zugelassen. Durch die Verordnung (EG) Nr. 2036/2005 der Kommission wurde sie auf unbegrenzte Zeit für Masthühner zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf unbefristete Zulassung dieser Enzymzubereitung für entwöhnte Ferkel wurden neue Daten vorgelegt. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser in Anhang I beschriebenen Enzymzubereitung sollte daher für unbegrenzte Zeit zugelassen werden.