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Es ist notwendig, die Kriterien festzulegen, nach denen bestimmt wird, was als angemessene Begründung für den Verzicht auf die Prüfungen nach Anhang VIII Abschnitte 8.6 und 8.7 sowie nach den Anhängen IX und X der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt.
Nach Anhang XI können Registranten unter bestimmten Bedingungen auf die Prüfungen nach Anhang VIII Abschnitte 8.6 und 8.7 sowie nach den Anhängen IX und X der…
Daher sollte Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert und an die Einstufungskriterien und die anderen einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG)…
Anhang X der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte daher entsprechend geändert werden.
Anhang XI Abschnitt 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erhält folgende Fassung: „3. STOFFSPEZIFISCHE EXPOSITIONSABHÄNGIGE PRÜFUNG 3.1. Auf die Prüfungen nach…
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 ist daher entsprechend zu ändern.
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.